Willkommen beim Flugsportverein Kirn e.V.

Grenzenlos frei in greifbarer Nähe

Der Flugsportverein Kirn e.V., für viele besser bekannt als die Meckenbacher Höhe, besteht seit 1951 und das Flugplatzgelände befindet sich südöstlich der Stadt Kirn. Von Mitte März bis Oktober ist bei gutem Wetter samstag- und sonntagnachmittags Zeit dem Himmel näherzukommen. Dies ist auf ganz unterschiedlichen Wegen möglich: in aller Ruhe mit dem Segelflugzeug oder mit einigen PS hinter dem Propeller im Motorsegler und Ultraleichflugzeug.

Bei uns kannst Du nicht nur mitfliegen, sondern auch selbst das Steuer übernehmen und fliegen lernen. Wir bieten die Ausbildung in den Bereichen Segelflug, Motorsegler sowie Ultraleichflug an. Informiere Dich auf dieser Website über die Flugausbildung sowie den Verein oder besuche uns auf dem Flugplatz und unterhalte Dich mit uns über die grenzenlose Freiheit des Fliegens.

News

Segelflug Schnuppersaison zum Jubiläumsangebot

Der Flugsportverein Kirn e.V. wird 75 Jahre alt!

Feiere mit uns und sichere dir unser attraktives Jubiläumsangebot:

wir bieten dir für 75.- € die Möglichkeit 2026 bis zum Ende der Saison als Flugschüler an unserem Segelflugbetrieb teilzunehmen.

Zum Grundpreis kommt lediglich eine Startgebühr von 1.50 € pro Flug.

 

Zur Anmeldung musst du mindestens 14 Jahre alt sein!

Leider stehen vor dem allerersten Start ein paar Formalitäten, um die wir nicht herumkommen. Es sieht allerdings schlimmer aus als es in der Praxis ist.

Selbstverständlich helfen wir dir mit den benötigten Unterlagen:

- Aufnahmeantrag (bei Minderjährigen mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten)

- Datenschutz-Einwilligungserklärung

- Verzichtserklärung

- Elternerklärung bei Minderjährigen

- Einzugsermächtigung

- Beidseitige Farbkopie Ausweis / Reisepass

- Eigenerklärung über Straftaten

- Bestätigung der Beantragung Polizeiliches Führungszeugnis "O" (Behördernführungszeugnis) an LBM RLP, Fachgruppe Luftverkehr, Gebäude 667C, 55483 Hahn Flughafen

- Bestätigung des Antrags auf Auszug aus dem Bundesverkehrszentralregister

- Vor dem Ersten Alleinflug: Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

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